Die Verwendung von chemischen Produkten ist aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Farben, Reinigungsmittel, Industriechemikalien, Dünger, Pflanzenschutzmittel aber auch elektronische Geräte, Möbel, Wärmepumpen, Autos und viele Gegenstände des täglichen Gebrauchs enthalten chemische Stoffe.
Da viele dieser Stoffe neben den nützlichen auch gefährliche Eigenschaften aufweisen, ist deren Herstellung, Handel und Verwendung diversen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Chemikalienrecht, unterstellt.
In Betrieben und Bildungsstätten, in denen beruflich oder gewerblich mit gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen umgegangen wird, ist eine Person zu bezeichnen, die für Fragen des vorschriftsgemässen Umgangs zuständig ist und die den Vollzugsbehörden die erforderlichen Auskünfte (Art. 42 Abs. 2) erteilen kann. Sie muss über die nötigen fachlichen Qualifikationen und betrieblichen Kompetenzen verfügen. Ihr Name ist der zuständigen kantonalen Vollzugsbehörde mitzuteilen. Art. 25 ChemG
Die Abteilung Chemikaliensicherheit ist die Kantonale Fachstelle für Chemikalien und chemische Produkte im Kanton Luzern. Sie berät und kontrolliert, führt Marktkontrollen durch, unterstützt Organisationen bei der Vorsorge und Bewältigung von Chemie-Ereignissen und leistet Schulen- und Privatpersonen beim Umgang mit Chemikalien fachlichen Beistand.